Besondere Vorschriften und Regelungen
Personaldokumente: Bis zu einem Aufenthalt von 90 Tagen ist ein, mindestens für die Aufenthaltsdauer gültiger Reisepass oder Personalausweis. Kinder unter 12 Jahren benötigen einen Kinderreisepass. Diese werden mit einer Gültigkeitsdauer von sechs Jahren ausgestellt, und zwar längstens bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres. Ab dem zwölften Lebensjahr kann ein Reisepass oder Personalausweis beantragt werden. Detaillierte Informationen erhalten Sie vom Auswärtigen Amt, www.auswaertiges-amt.de.
Impfbescheinigungen: Werden nicht verlangt. Empfohlene Impfung: Hepatitis A.
Dokumente für Haustiere: Für Hunde und Katzen ist der »EU-Heimtierausweis« mitzuführen, der von behördlich ermächtigten Tierärzten ausgestellt wird. Der Ausweis muss Angaben zum Besitzer enthalten und dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, d.h., das Tier muss durch Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nr. im Ausweis eingetragen sein. Ein gültiger Tollwutschutz muss ebenfalls im Heimtierausweis nachgewiesen werden. Die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage zurückliegen. Wiederholungsimpfungen müssen in den Zeiträumen, die der Hersteller des Impfstoffes vorsieht, durchgeführt worden sein.
Weitere Informationen erteilen das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft www.bmel.de und die bulgarische Botschaft: Mauerstr. 11, 10117 Berlin, Tel. 030/201 09 22, Fax 030/208 68 38.
Kfz: Nationaler Führerschein und nationale Zulassung sind ausreichend. Das Länderkennzeichen »D« muß an der Rückseite des Fahrzeugs und am Anhänger angebracht oder im EU-Nummernschild enthalten sein. Es besteht Haftpflichtversicherungszwang. Für Kfz aller Art ist das Kennzeichen eines Mitgliedstaates der EU ausreichend als Nachweis des EU-weiten Versicherungsschutzes. Wir empfehlen jedoch zusätzlich die Mitnahme der Internationalen Grünen Versicherungskarte. Sie erleichtert im Schadensfall die Abwicklung. Wir raten dringend beim Heimatversicherer für die Dauer des Aufenthalts eine Kurzkasko- und Insassen-Unfallversicherung abzuschliessen. Ist der Fahrer nicht Eigentümer des Fahrzeugs, muss er im Besitz einer amtlich beglaubigten Benutzungsvollmacht sein. Es ist nicht zulässig das Kfz einer in Bulgarien ansässigen Person zur Benutzung zu überlassen. Bei Campingfahrzeugen ist ein Inventarverzeichnis in doppelter Ausführung mitzuführen.
Verkehrsvorschriften: Rechtsverkehr. Ausländische Autofahrer sollten sehr umsichtig fahren, dies gilt besonders bei Fahrten in der Dunkelheit, da öfters unbeleuchtete Fuhrwerke unterwegs sind. Das Betätigen der Hupe ist in größeren Städten verboten. Überholen von Kolonnen ist nicht zulässig. Auch am Tag muss mit Abblendlicht gefahren werden. Mobiltelefone dürfen nur mit Freisprecheinrichtung verwendet werden. Unfälle sollten immer der Polizei gemeldet werden. Es besteht Anschnallpflicht. Promillegrenze: 0,5.
Vignettenpflicht: Bulgariens Autobahnen und Fernstraßen sind vignetten-pflichtig. Die Vignetten sind an den Grenzübergängen erhältlich. Detaillierte Angaben dazu sind bei https://bg-vignette.com/de/ erhältlich.
Notruf: Polizei: 166, Unfallrettung: 150. Feuerwehr: 160.
Pannenhilfe: leistet landesweit der Bulgarische Automobilclub UAB. Er ist erreichbar unter 02/91146 oder 02/9803308. Aus Mobilfunknetzen 146.
Telefon: Deutschland–Bulgarien: 00359. Bulgarien–Deutschland 0049.
Devisen: Für die Ein- und Ausfuhr ausländischer Zahlungsmittel bestehen keine Beschränkungen. Ab einer Summe von 10000.– Euro schriftliche Deklaration bei der Ein- und Ausreise. Wir raten zum Geldumtausch in Geschäftsbanken.
Camping: Die Campingplätze befinden sich in der Nähe von Urlaubsorten. Leider wurden in den letzten Jahren zahlreiche Plätze aufgelöst. Die vorhandenen Campingplätze sind einfach. Ihre Sanitäranlagen entsprechen nicht dem mitteleuropäischen Niveau. So haben die Plätze überwiegend veraltete Einrichtungen, die bei Vollbelegung oftmals nicht ausreichen. Freies Campen ist verboten. Das Stromnetz ist generell auf eine Spannung von 220V Wechselstrom (50Hz) ausgelegt. Bei Reisen außerhalb der Touristenzentren wird die Mitnahme eines Adapters empfohlen.
Wichtiger Hinweis: Das Auswärtige Amt weist auf Folgendes hin: Häufig kommem Kfz-Diebstähle vor. Von Fahrten bei Dunkelheit oder dem Übernachten im Auto wird deshalb dringend abgeraten. Im Falle eines Diebstahls ist sowohl der Einfuhrzoll, als auch die Mehrtwertsteuer für das betreffende Fahrzeug an die zuständigen bulgarischen Behörden zu entrichten. Die Beträge liegen zwischen 1000.– und 10000.– Euro. Deshalb empfehlen wir den Abschluss einer Versicherung, die die Nachzahlung von Einfuhrzoll und Mehrwertsteuer bei Diebstahl abdeckt.
Außerdem rät das Auswärtige Amt zu besonderer Wachsamkeit beimGeldumtausch in Wechselstuben. Wenn Polizisten überhöhte Geldforderungen bei Geschwindigkeitskontrollen erheben und wenn Grenzbeamte überhöhte Vignettenpreise verlangen. Man wird zum Beispiel zum Kauf einer Jahresvignette genötigt, weil die 7-Tage-Vignette angeblich vergriffen ist. www.auswaertiges-amt.de.
Allgemeine Informationen:
D-60318 | Frankfurt/Main, Bulg. Fremdenverkehrsamt |
| Eckenheimer Landstr. 101 |
| Tel. 069/29 52 84, Fax 069/29 52 86 |
| www.bulgariatravel.org, bgtouristik@gmx.de |
Vertretung der Bundesrepublik Deutschland:
BG-1113 | Sofia, Deutsche Botschaft |
| Ulitsa Frederic-Joliot-Curie 25 |
BG-1000 | Sofia, Post: Postfach 869 Tel. 00359 2/91 83 80, Fax 00359 2/963 16 58 Dringende Notfälle: 00359 887/217511 www.sofia.diplo.de, info@sofia.diplo.de |
Campingplätze:
Gebühren-Angaben in Landeswährung, sofern nicht anders angegeben
Währungseinheit: | 1 Bulgarischer Lew (BGN) = 100 Stotinki. |
Devisenkurs: | 1 BGN = ca. 0.51 Euro 1 Euro = ca. 1.96 BGN (Stand: Okt. 2020) |
Bei Gebühren-Angaben mit der Vorjahreszahl muss eventuell mit einer Anhebung der Gebühren für das laufende Jahr gerechnet werden. Außerdem können sich die angegebenen Öffnungszeiten verändert haben und es ist möglich, dass angegebene Ermäßigungen nicht mehr gewährt werden.