Besondere Vorschriften und Regelungen
Personaldokumente: Bis zu einem Aufenthalt von 3 Monaten gültiger Reisepass oder Personalausweis. Kinder unter 12 Jahren benötigen einen Kinderreisepass. Diese werden mit einer Gültigkeitsdauer von sechs Jahren ausgestellt, und zwar längstens bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres. Ab dem zwölften Lebensjahr kann ein Reisepass oder Personalausweis beantragt werden. Detaillierte Informationen erhalten Sie vom Auswärtigen Amt, www.auswaertiges-amt.de.
Impfbescheinigungen: Werden nicht verlangt. Empohlene Impfung: saisonal FSME.
Dokumente für Haustiere: Für Hunde und Katzen ist der »EU-Heimtierausweis« mitzuführen, der von behördlich ermächtigten Tierärzten ausgestellt wird. Der Ausweis muss Angaben zum Besitzer enthalten und dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, d.h., das Tier muss durch Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nr. im Ausweis eingetragen sein. Ein gültiger Tollwutschutz muss ebenfalls im Heimtierausweis nachgewiesen werden. Die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage zurückliegen. Wiederholungsimpfungen müssen in den Zeiträumen, die der Hersteller des Impfstoffes vorsieht, durchgeführt worden sein. Auf öffentlich zugänglichen Plätzen besteht Leinenzwang, in öffentlichen Verkehrsmitteln auch Maulkorbpflicht. Sog. »Kampfhunde«, z.B. Pitbull-Terrier, dürfen nicht eingeführt werden.
Weitere Informationen erteilen das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft www.bmel.de und die Tierärzte.
Kfz: Nationaler Führerschein und nationale Zulassung sind ausreichend, jedoch wird empfohlen, zusätzlich den Intern. Führerschein mitzunehmen. Das Länderkennzeichen »D« muss am Fahrzeug angebracht, oder in der EU-Plakette enthalten sein. Es besteht Haftpflichtversicherungszwang. Die Mitnahme der »Internationalen Grünen Versicherungskarte« wird empfohlen. Zum Abschluss einer Kurzkaskoversicherung und Insassenunfallversicherung im Heimatland wird dringend geraten. Ist der Fahrer nicht Eigentümer des Fahrzeugs, muss er im Besitz einer Benutzungsvollmacht des Eigentümers sein. Die Mitnahme von Warndreieck, Verbandskasten und Ersatzglühlampen-Set sind Vorschrift.
Verkehrsvorschriften: Außerhalb geschlossener Ortschaften ist auch tagsüber mit Abblendlicht zu fahren. Diese Regelung ist unabhängig von der Tageszeit oder den Wetterverhältnissen. Überholverbot in Kurven, auf Kreuzungen und an Eisenbahnübergängen. Gelbe Fahrbahnmarkierung am Fahrbahnrand bedeutet Halteverbot! Mobiltelefone dürfen im fahrenden Fahrzeug nur mit Freisprecheinrichtung verwendet werden. Es besteht Warnwestenpflicht gilt außerhalb der Ortschaften bei Dunkelheit oder schlechter Sicht für Fahrer von Kraftfahrzeugen und alle Insassen, wenn sie das Fahrzeug verlassen sowie auch für Radfahrer und Fußgänger. Bei einem Unfall sollten Sie, auch wenn nur Sachschaden entstanden ist, die Polizei rufen. Ohne polizeiliche Feststellung des Verschuldens wird vom ungarischen Versicherungsträger keine Leistung gewährt und es können bei der Ausreise Schwierigkeiten auftreten. Kinder unter 12 Jahren dürfen nicht auf den Vordersitzen befördert werden. Es besteht Anschnallpflicht und absolutes Alkoholverbot.
Umweltzonen: In Ungarn liegt der Fokus aller Umweltzonen auf der Hauptstadt Budapest. Mit insgesamt 17 unterschiedlichen Zonen und unterschiedlichen Regeln, ist es schwer den Überblick zu behalten. Neben temporären Zonen, welche nur bei Luftverschmutzungsspitzen aktiv sind und für alle Fahrzeuge gelten, gibt es noch spezielle Winterzonen, die nur zwischen November und März gelten und 15 weitere Zonen aufgeteilt auf die verschiedenen Bezirke der Stadt. In diesen Zonen gelten permanente Fahrverbote für hauptsächlich Diesel LKW mal ab 3,5 t, mal ab 6 t Gesamtgewicht. Wohnmobile sind betroffen, sofern sie als LKW zugelassen worden sind. Die Strafen belaufen sich auf umgerechnet 97 Euro.
Zoombare Karten aller Umweltzonen mit ihren Grenzen sowie detailliertere Informationen zu den einzelnen Fahrzeugtypen, EURO-Klassen, Wochentagen, Uhrzeiten, Sonderregelungen und Ausnahmen sind verfügbar unter www.green-zones.eu/de/umweltzonen oder www.Green-Zones-App.eu.
Straßengebühren: Für die Benutzung von Autobahnen ist die E-Vignette (e-Matrica) erforderlich, die an den Grenzübergängen, an den Tankstellen entlang der Autobahnen, beim ungarischen Automobilclub MAK und bei den ungarischen Postämtern erhältlich ist.
Telefon: Vorwahl Deutschland – Ungarn: 0036. Die Budapester Telefonnummern sind sieben-, Provinzanschlüsse achtstellig. Bei Inlandsgesprächen muss die 06 vorgewählt werden, Freizeichen abwarten. Ungarn – Deutschland: 0049, dann Ortsvorwahl ohne die Null.
Unfallnotruf: Polizei: 107, Unfallrettung: 104, Feuerwehr 112, Touristennotruf 438 80 80.
Pannenhilfe leistet landesweit der Automobilclub MAK: 188, Handy 061/13451744.
ADAC/MAK-Notruf ganzjährig über Budapest: 061/345 1717. An Autobahnen stehen vereinzelt Notrufsäulen.
Devisen: Für die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung besteht keine Beschränkung.
Camping: Ein gut ausgebautes Netz von Campingplätzen erwartet die Touristen am Balaton, in Budapest, am Donauknie, in Transdanubien, in der großen Tiefebene und im nordungarischen Bergland. In der Nähe von mehreren Campingplätzen befinden sich Thermal-Heilbäder für zahlreiche gesundheitliche Beschwerden. Wegen der starken Nachfrage wird in der Hauptsaison eine vorherige Platzreservierung bis Mitte April empfohlen. Freies Campen ist verboten. Kurtaxe wird auf den Campingplätzen üblicherweise erst ab der 2. Nacht erhoben. Die Stromversorgung ist auf 220 Volt Wechselstrom (50 Hz) ausgerichtet. Die Gasversorgung ist unproblematisch und mit Deutschland vergleichbar.
Wassersport: Grenzdokumente sind für alle Wasserfahrzeuge erforderlich. Davon ausgenommen sind Kanus ohne Motor und Kajaks bis zu 5,5 m Länge und Surfbretter ohne Segel. Motorboote sind am Platten- und Velencesee verboten.
Allgemeine Informationen:
H-1027 | Budapest, Ungarisches Tourismusamt |
| Kacsa u. 15-23 |
| Tel. 0036 1 4888 700 |
| visithungary.com/de |
Vertretung der Bundesrepublik Deutschland:
H-1014 | Budapest, Deutsche Botschaft |
| Úri utca 64-66 |
H-1250 | Budapest, Post: Postfach 43 |
| Tel. 0036 1/488 35 00, Fax 00 36 1/467 35 05 |
| Visastelle: Tel. 0036 1/488 35 73, 0036 1/ 488 35 63 |
| www.budapest.diplo.de, info@budapest.diplo.de |
Campingplätze:
Gebühren in Landeswährung, sofern nicht anders angegeben.
Währungseinheit: | 1 Ungarischer Forint (HUF) = 100 Filler |
Devisenkurs: | 100 HUF = ca. 0.31 Euro 1 Euro = ca. 325.44 HUF (Stand: Juli 2019) |
Bei Gebühren in Euro können sich unter Umständen Schwankungen im Umrechnungskurs ergeben.
Bei Gebühren mit der Vorjahreszahl muss eventuell mit einer Anhebung für das laufende Jahr gerechnet werden. Außerdem können sich die angegebenen Öffnungszeiten verändert haben und es ist möglich, dass angegebene Ermäßigungen nicht mehr gewährt werden.