Besondere Vorschriften und Regelungen
Personaldokumente: Ein gültiger Reisepass oder Personalausweis wird bei Aufenthalt bis zu 90 Tagen benötigt. Auch der seit einem Jahr abgelaufene Reisepass wird anerkannt. Kinder unter 12 Jahren benötigen einen Kinderreisepass. Diese werden mit einer Gültigkeitsdauer von sechs Jahren ausgestellt, und zwar längstens bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres. Ab dem zwölften Lebensjahr kann ein Reisepass oder Personalausweis beantragt werden. Detaillierte Informationen erhalten Sie vom Auswärtigen Amt, www.auswaertiges-amt.de.
Impfbescheinigungen: Werden bei Einreise direkt aus Europa nicht verlangt. Empfohlene Impfung: Hepatitis A.
Dokumente für Haustiere: Für Hunde und Katzen ist der »EU-Heimtierausweis« mitzuführen, der von behördlich ermächtigten Tierärzten ausgestellt wird. Der Ausweis muss Angaben zum Besitzer enthalten und dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, d.h., das Tier muss durch Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nr. im Ausweis eingetragen sein. Ein gültiger Tollwutschutz muss ebenfalls im Heimtierausweis nachgewiesen werden. Die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage zurückliegen. Wiederholungsimpfungen müssen in den Zeiträumen, die der Hersteller des Impfstoffes vorsieht, durchgeführt worden sein. Für Hunde besteht Leinen- und Maulkorbpflicht, außerdem dürfen Sie nicht im öffentlichen Nahverkehr, in Restaurants und an Strände mitgenommen werden. Papageien dürfen in der Regel nicht eingeführt werden.
Weitere Informationen erteilen das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft www.bmel.de und die portugiesische Botschaft: Zimmerstraße 56, 10117 Berlin, Tel. 030/590 06 35 00, Fax 030/590 06 36 00 Email mail@botschaftportugal.de
Kfz: Nationaler Führerschein und nationale Zulassung sind ausreichend. Das Länder-Kennzeichen »D« muss am Fahrzeug angebracht oder im EU-Nummernschild enthalten sein. Die Mitnahme der »Internationalen Grünen Versicherungskarte« wird unbedingt empfohlen, da sie im Falle eines Unfalles benötigt und auch oft bei Verkehrskontrollen verlangt wird. Der Abschluss einer Kurzkaskoversicherung im Heimatland für die Dauer des Aufenthaltes wird dringend angeraten. Wird das Fahrzeug nicht vom Eigentümer benutzt, muss der Fahrer im Besitz einer Benutzungsvollmacht des Eigentümers sein.
Verkehrsvorschriften: Motorfahrzeuge haben Vorrang vor Radfahrern und Fuhrwerken. Das von rechts kommende Fahrzeug hat immer Vorfahrt, wenn nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt. In Ortschaften besteht in der Nacht Hupverbot. Das Hupen ist nur außerhalb geschlossener Ortschaften vor Kurven erlaubt, ansonsten ist in der Nacht die Lichthupe als Warnsignal zu benützen. Es besteht Anschnallpflicht. Kinder unter 12 Jahren dürfen nicht auf dem Vordersitz befördert werden. Bleibt ein Auto wegen einer Panne/Unfall liegen, muss der Fahrer beim Verlassen des Fahrzeuges eine reflektierende Warnweste tragen. Promillegrenze 0,5.
Umweltzonen: In Portugal sind in der Hauptstadt Lissabon zwei Umweltzonen eingerichtet worden. Die ZER (Zona de Emissoes Reduzidas) befinden sich in der Innenstadt (Zone 1) und im übrigen Stadtgebiet (Zone 2) von Lissabon. Die Umweltzonen sind relevant für alle Fahrzeugtypen. Die Zufahrtsregeln beziehen sich auf die EURO-Normen und die Erstzulassungsdaten der Fahrzeuge. In der Zone 1 haben alle Fahrzeuge mit einem Erstzulassungsdatum vor 2000 ein Fahrverbot, in der Zone 2 gilt eine Erstzulassung vor 1996. Ältere Fahrzeuge, die aufgrund des Zulassungsdatums nicht einfahren dürften, jedoch eine ausreichende EURO-Norm erfüllen, benötigen einen entsprechenden Nachweis des Fahrzeugherstellers und der lokalen Behörde. Die Fahrverbote und Ausnahmeregelungen gelten jedoch nicht ständig, sondern nur zu bestimmten Wochentagen und Uhrzeiten.
Die Regeln der Zone gelten für in Portugal registrierte wie auch für alle ausländischen Fahrzeuge.
Die Umweltzonen in Lissabon werden durch die Polizei überwacht. Bei einem Verstoß sind Bußgelder in verschiedener Höhe fällig.
Zoombare Karten aller Umweltzonen mit ihren Grenzen sowie detailliertere Informationen zu den einzelnen Fahrzeugtypen, EURO-Klassen, Wochentagen, Uhrzeiten, Sonderregelungen und Ausnahmen sind verfügbar unter www.green-zones.eu/de/umweltzonen oder www.Green-Zones-App.eu.
Straßengebühren: Bei Benutzung von Autobahnen und teilweise auch Schnellstraßen und Brücken werden Gebühren erhoben. Informationen dazu erhalten Sie unter: www.portugalismo.de/autobahn-maut-portugal/
Telefon: Deutschland – Portugal: 00351. Portugal – Deutschland: 0049, dann die deutsche Ortsnetzkennzahl ohne die erste Null.
Unfallnotruf: Polizei und Unfallrettung: 112. Unfall- und Pannenhilfe leistet der Autoclub (ACP) Lissabon: 21/942 91 03; bei Pannen in der Gegend von Pombal Tel. Porto 22/834 00 01. Notrufsäulen befinden sich an den Mautstellen der Autobahnen.
Devisen: Die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen ist unbeschränkt. Eine Deklaration für Landes- und Fremdwährung über einen Gegenwert von € 12.000 hinaus ist bei Einreise erforderlich.
Camping: Portugal verfügt über gut ausgebaute Campingplätze. Eine große Anzahl befindet sich in der Küstenregion nördlich und südlich von Lissabon und an der Algarve. Das Camping Card International (CCI) ist auf vielen Plätzen der Portugiesischen Campingvereinigung Voraussetzung für die Aufnahme. Freies Campen ist nur mit Einwilligung des Grundstückeigentümers oder der Gemeinde erlaubt. Die Stromspannung ist auf 220V Wechselstrom (50 Hz) ausgelegt. Mit vereinzelten Stromschwankungen muss gerechnet werden. Die Steckdosen entsprechen in der Regel dem europäischen Standard. Da es jedoch immer wieder zu Abweichungen kommen kann, ist die Mitnahme eines Adapters empfehlenswert.
Allgemeine Informationen:
D-10117 | Berlin, Turismo de Portugal |
| Zimmerstraße 56 |
| Tel. 030/254 10 60, Fax 030/25 41 06 99 |
| www.visitportugal.com, info@visitportugal.com |
Vertretung der Bundesrepublik Deutschland:
P-1169-043 | Lissabon, Deutsche Botschaft |
| Campo dos Mártires da Pátria, 38 |
| Tel. 00351 218/81 02 10, Fax 00351 218/85 38 46 |
| www.lissabon.diplo.de, info@lissabon.diplo.de |
Campingplätze:
Gebühren-Angaben in EURO.
Bei Gebühren-Angaben mit der Vorjahreszahl muss eventuell mit einer Anhebung der Gebühren für das laufende Jahr gerechnet werden. Außerdem können sich die angegebenen Öffnungszeiten verändert haben und es ist möglich, dass angegebene Ermäßigungen nicht mehr gewährt werden.