Besondere Vorschriften und Regelungen
Personaldokumente: Gültiger Reisepass oder Personalausweis. Kinder unter 12 Jahren benötigen einen Kinderreisepass. Diese werden mit einer Gültigkeitsdauer von sechs Jahren ausgestellt, und zwar längstens bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres. Ab dem zwölften Lebensjahr kann ein Reisepass oder Personalausweis beantragt werden. Detaillierte Informationen erhalten Sie vom Auswärtigen Amt, www.auswaertiges-amt.de.
Impfbescheinigungen: Werden nicht verlangt. Empfohlene Impfung: saisonal FSME.
Dokumente für Haustiere: Für Hunde und Katzen ist der »EU-Heimtierausweis« mitzuführen, der von behördlich ermächtigten Tierärzten ausgestellt wird. Der Ausweis muss Angaben zum Besitzer enthalten und dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, d.h., das Tier muss durch Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nr. im Ausweis eingetragen sein. Ein gültiger Tollwutschutz muss ebenfalls im Heimtierausweis nachgewiesen werden. Die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage zurückliegen. Wiederholungsimpfungen müssen in den Zeiträumen, die der Hersteller des Impfstoffes vorsieht, durchgeführt worden sein. Für Papageien und Papageienarten bestehen Sondervorschriften.
Spezielle Auskünfte erteilt das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft u. Verbraucherschutz www.bmelv.de und die Tierärzte.
Kfz: Nationaler Führerschein und Zulassungsschein. Das Länderkennzeichen »D« im EU-Kennzeichen ist ausreichend. Die Mitnahme der »Internationalen Grünen Versicherungskarte« wird empfohlen. Ist der Fahrer nicht der Eigentümer des Fahrzeuges, muss eine Benutzungsvollmacht des Fahrzeughalters mitgeführt werden.
Verkehrsvorschriften: Auf engen Passstraßen muss derjenige ausweichen, dem es auf Grund der Fahrzeugbeschaffenheit und der örtlichen Gegebenheit leichter fällt. Zwischen dem 1. Nov. und 15. April gilt die Winterausrüstungspflicht. (Winterreifen oder Schneeketten an den Antriebsrädern; letzteres ist nur erlaubt, wenn Fahrbahnoberfläche dadurch nicht beschädigt wird). Es wird empfohlen, das Abblendlicht tagsüber einzuschalten. Kinder unter 12 Jahren oder kleiner als 1.50 m dürfen im Pkw nicht auf den Vordersitzen befördert werden, außer es ist ein entsprechender Kindersitz eingebaut. Das Anlegen von Sicherheitsgurten ist vorgeschrieben. Beim Abschleppen eines Fahrzeuges darf die Warnblinkanlage nicht eingeschaltet sein. Wohnanhänger dürfen auf öffentlichen Parkplätzen nicht ohne das Zugfahrzeug abgestellt werden. Bleibt ein Auto wegen einer Panne/Unfall liegen, muss der Fahrer beim Verlassen des Fahrzeuges eine reflektierende Warnweste tragen. Promillegrenze 0,5.
Umweltzonen: In Österreich sind derzeit in 6 Regionen und Bundesländern teilweise sehr großflächige Umweltzonen eingerichtet. Insbesondere umfasst dies die Bundesländer/Regionen Steiermark, Burgenland, Niederösterreich und Wien. Im Bundesland Oberösterreich sind Nahe Linz die Autobahn A1 auf einer Länge von 20 km und im Bundesland Tirol die Autobahn A12 (Brennerautobahn) auf einer Länge von fast 85 km betroffen.
Da die im Sommer 2019 neu eingeführten Fahrverbote auf österreichischen Landstraßen immer mehr Fahrzeuge auf die Autobahnen zwingen, ist auf diesen großen Verkehrsadern umso mehr die Pflicht für ein Umwelt-Pickerl (die österreichische Umweltplakette) zu beachten. Urlauber sollten beachten, dass ein Umwelt-Pickerl nichts mit einer Mautvignette zu tun hat.
Derzeit zum Stand Oktober 2020 ist die Pflicht für ein Umwelt-Pickerl auf den Fahrzeugtyp Nutzfahrzeug (in der Regel LKW) beschränkt. Das bedeutet auch, dass Camper, die eine Zulassung als LKW haben, betroffen sind. Ebenfalls betroffen sind Fahrzeugtypen, die normalerweise als PKW von der Pflicht freigestellt sind, jedoch als „Fiskal-PKW“ einer steuerlichen Einstufung als LKW unterliegen.
Das Österreichische Umwelt-Pickerl gibt es in 6 verschiedenen Farben, je nach der jeweiligen EURO-Klasse des Fahrzeuges (EURO 1-6).
Die Umweltzonen in Österreich werden durch Polizei und kommunale Angestellte überwacht. Bei einem Verstoß ist ein Bußgeld von 90 bis über 2.000 Euro vorgesehen, je nach Art des Verstoßes (EURO-Klasse, Fahrzeugtyp etc.). Bei der nachgewiesenen unberechtigten Ausstellung oder Manipulation eines Umwelt-Pickerl sind auch deutlich höhere Geldstrafen vorgesehen.
Da in Österreich ständig über die weitere Einrichtung von Umweltzonen und über die Pflicht zur Einbeziehung von Bussen und PKW diskutiert wird, macht es durchaus Sinn, dass der häufige Besucher wie auch der Urlauber und Camper sich das Umwelt-Pickerl freiwillig beschafft. Dies vor allem deswegen, weil es im Gegensatz zur österreichischen Mautvignette nur einmalig angeschafft werden muss. Er ist so lange gültig, wie das Kennzeichen des Fahrzeuges nicht wechselt.
Zoombare Karten aller Umweltzonen mit ihren Grenzen sowie detailliertere Informationen zu den einzelnen Fahrzeugtypen, EURO-Klassen, Wochentagen, Uhrzeiten, Sonderregelungen und Ausnahmen sind verfügbar unter www.umwelt-pickerl.at oder www.Green-Zones-App.eu.
Für Wohnanhänger gesperrt sind folgende Streckenabschnitte:
Vorarlberg/Tirol: Arlbergpass, Silvretta-Hochalpenstraße bzw. Bielerhöhe (Partenen-Galtür). Zirler Berg (Zirl-Scharnitz) nur in Nordrichtung, Breitlahner Schlegeis-Stausee (Ginzling-Mayrhofen), Timmelsjoch (Sölden-St. Leonhard/Italien) nur ital. Seite, Gerlosstraße (Zell a. Ziller-Gerlos). Furkajoch (Laterns-Damüls), Hahntennjoch (Boden-Imst). Osttirol: Staller Sattel (Erlsbach-Antholz/Italien). Kärnten: Lesachtal (Kötschach-Mauthen-Luggau), Plöckenpass (ital. Seite), Villacher Alpenstr. (Villach), Wurzenpass (Villach-Kranjska Gora/Slowenien), Loiblpass (Unterloibl-Kranj, nicht empfohlen), Nassfeldpass (Tröpolach-Pontebba/Italien). Steiermark: Seeberg (Mariezell-Aflenz, nicht empfohlen), Lahnsattel (Mariazell-Mürzsteg, nicht empfohlen), Sölkpass (Gröbming-Murau). Weitere Informationen: www.asfinag.at
Straßengebühren: Neben den bestehenden Mautgebühren auf einigen Passstraßen hat Österreich eine Autobahn-Vignette eingeführt.
Der Vignettenpreis beträgt für Pkw und Wohnmobile bis 3.5 (Stand 2020):
10 Tage Euro 9.40, 2 Monate Euro 27.40, 1 Kalenderjahr Euro 91.-.
Bei Gespannen wird eine extra Autobahnvignette für den Wohnwagen nicht benötig, es gilt die Vignette des Zugfahrzeuges. Neben der aufklebbaren Vignette gibt es auch eine digitale Vignette, welche Sie jedoch mindestens 18 Tage vor Benutzung im Internetshop der ASFINAG bestellen müssen - https://shop.asfinag.at/. Die digitale Vignette ist an das Kfz-Kennzeichen gebunden. Bei Kraftfahrzeugen über 3,5 t informieren Sie sich bitte unter: www.go-maut.at
Telefon: Deutschland – Österreich: 0043, dann Durchwahl ohne die erste Null der Ortsnetzkennzahl. Österreich – Deutschland: 0049, dann die deutsche Ortsnetzkennzahl ohne die erste Null.
Unfallnotruf: Polizei: 133, Rettung: 144 oder 112 (über Mobilfunk 112). Pannenpatrouillen des ÖAMTC auf allen wichtigen Straßen: Tel. 120. ADAC-Notrufstation Wien: 01/251 20 60.
Devisen: Für die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung bestehen keine Beschränkungen.
Camping: Österreich verfügt über zahlreiche gut ausgestattete Campingplätze und Zeltmöglichkeiten. Campen außerhalb der offiziellen Plätze ist nur mit Einwilligung des betreffenden Grundstückeigentümers gestattet. Die Gasversorgung ist unproblematisch, die Anschlüsse der dort erhältlichen Gasflaschen sind mit den in Deutschland üblichen identisch. Bereits auf vielen Campingplätzen sind sogenannte Gasstraßen installiert. Dadurch werden die Standplätze direkt mit Gas versorgt. Das Stromnetz ist generell auf 220 Volt (50 Hz) ausgelegt. Die Stromstärke kann auf den Plätzen zwischen 4-16 Ampere variieren. Bei Reservierung ist es ratsam, die Mietbedingungen zu beachten. Auf einigen Plätzen wird volle Vorauszahlung verlangt, die bei Stornierung nicht oder nur teilweise erstattet wird.
Wassersport: Die Bestimmungen für die Benutzung von Motorbooten sind in den einzelnen Bundesländern verschieden. Allgemein sind nur wenige Gewässerabschnitte für den privaten Motorbootverkehr zugelassen. Motorboote mit einer Länge von mehr als 6 m und Boote mit Motoren von mehr als 14,7 kW (20 PS) Leistung müssen registriert sein. Die Schiffspapiere sind mitzuführen. Führerscheinpflicht besteht bei Booten, deren Motorleistung 4,4 kW (5 PS) übersteigt. Vor Antritt der Reise sollte man mit der für den Zielort zuständigen Gemeindeverwaltung Kontakt aufnehmen. In den Sommermonaten sind alle Seen für den privaten Motorbootverkehr gesperrt.
Allgemeine Informationen:
D-10179 | Berlin, Österreich Werbung Deutschland |
| Klosterstr. 64 |
| Tel. 00800 400 200 00 (gebührenfrei), 030/219 14 80, Fax 030/219 14 850 |
| www.austriatourism.com, urlaub@austria.info |
Vertretung der Bundesrepublik Deutschland:
A-1030 | Wien, Deutsche Botschaft |
| Gauermanngasse 2-4 |
A-1037 | Wien, Post: Postfach 60 |
| Tel. 0043 1/711 540, Fax 0043 1/713 83 66 |
| www.wien.diplo.de, info@wien.diplo.de |
Campingplätze:
Gebühren-Angaben in EURO.
Bei Gebühren-Angaben mit der Vorjahreszahl muss eventuell mit einer Anhebung der Gebühren für das laufende Jahr gerechnet werden. Außerdem können sich die angegebenen Öffnungszeiten verändert haben und es ist möglich, dass angegebene Ermäßigungen nicht mehr gewährt werden.
Außerdem besteht die Möglichkeit, dass manche Campingplätze nur die Sommer-Hauptsaisonpreise angeben. Die Winter-Hauptsaisonpreise sind erfahrungsgemäß höher.